Hausrat

Hausratversicherungen decken Schäden, wie zum Beispiel Hagel- und Sturmschäden ab. Unter einem Sturm, der durch die Hausratversicherung abgedeckt ist, versteht man eine Luftbewegung, die mindestens die Windstärke 8 aufweisen muss. Das bedeutet, dass die Windgeschwindigkeit mindestens eine Geschwindigkeit von 63 Kilometer in der Stunde erreichen soll. Eine ganz genaue Definition für Hagelschäden gibt es leider keine. Ein Hagelschaden ist aber ohne Eingrenzung versichert. Desweiteren fallen Raub und Einbruchdiebstahl ebenfalls unter den Versicherungsschutz. Unter Einbruchdiebstahl ist das Einsteigen, Einbrechen und Eindringen in einen fremden Raum oder in ein fremdes Gebäude gemeint. Wichtig ist, dass der Einbruch nicht mit dem dafür vorgesehenen Schlüssel für die entsprechende Wohnungs-oder Eingangstüre als solcher gewertet wird. Ein Versicherungsschutz tritt also nur ein, wenn der Einbruch mit Hilfe von falschen Schlüsseln oder mit Hilfe von Werkzeugen erfolgt ist. Raub bezeichnet die Wegnahme von versicherten Sachen ohne, dass der Versicherungsnehmer in der Lage ist dies zu vermeiden. Auch eine Gewaltanwendung oder auch nur eine Androhung zur Gewalt ist eine unverschuldete Art, die dem Besitzer von einem Widerstand abhält. Auch in diesem Fall sind die geklauten Sachen mit ihrem Zeitwert versichert.
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